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Kommunale Ehrungen

Allgemeine Informationen

Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können mit Auszeichnungen geehrt werden.

Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Stadtverwaltung veranlasst werden, wenn z.B. ein Verdienstorden, eine Landesmedaille oder ein Ehrenzeichen verliehen werden sollen.

Die Stadt Osterholz-Scharmbeck, die Niedersächsische Landesregierung und der Bundespräsident gratulieren außerdem zu besonderen Alters- und Ehejubiläen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ehe- und Altersjubiläen", wenn Sie der u.a. Verlinkung folgen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie eine Anregung zur Auszeichnung oder Ehrung einer bestimmten Person aufgrund besonderer Verdienste haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Beachten Sie aber bitte, dass eine Auszeichnung wegen besonderer Verdienste eine längere Vorlaufzeit benötigt, weil z. B. Recherchen angestellt oder Bundes- und Landesbehörden oder Vereine und Verbände beteiligt werden müssen.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Myrna SiemsStandort anzeigen
Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck
Rathausstraße 1
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 17-289
Telefax: 04791 17-44289
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Personalsachbearbeiterin Handwerk, Ingenieure und IT

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